Macht fünfzehn Euronen bitte.

Sehr geehrter Herr Cara Malz,

Ihnen wird vorgeworfen folgende Verkehrswidrigkeit begangen zu haben: am (Tattag) um (Tatzeit) in (Tatort) als Führer des PKW blabla mit dem Kennzeichen XY-123: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 58 km/h. §3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat.

Die ham ja echt nen Vogel. Also mein Auto is ja nicht das Neueste und sicher nicht das Schnellste, aber sooo langsam bin ich sicher noch nie durch ne Ortschaft gebrettert geschlichen. Die müssen dringend ihre Meßgeräte eichen lassen. Dann hätten diese armen Wegelagerer jetzt sicher mehr Weihnachtsgeld als 15€ von mir. Is doch wahr.